Jahreshauptersammlung am Montag, den 21.03.2016
um 20.00 Uhr im Nebenzimmer des Gashaus „Delphi“
Tagesordnung:
1. Verlesung des Protokoll JHV 2015
2. Bericht des 1. Vorsitzenden
3. Kassenbericht, Bericht der Kassenprüfer
4. Berichte der Abteilungsleiter / Trainer
5. Wahl des Wahlleiters
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen (Wahl- und Stimmberechtigt sind alle Vereinsmitglieder, die das 18 Lebensjahr vollendet haben.)
- 2. Vorsitzender (für 2 Jahre)
- Technischer Leiter (für 2 Jahre)
- 1. Kassenprüfer (für 2 Jahre)
- Trainer Judo Jugend
- Trainer Judo Erwachsene
- Abteilungsleiter Gymnastik
- Abteilungsleiter Kendo
- Schriftführer
8. Anträge (Anträge sind bis zum 21.03.2016 schriftlich beim Vorstand einzureichen.)
9. Verschiedenes
Zusammenfassung:
Die Vorstandschaft wurde einstimmig wiedergewählt. Viele Kinder im Training, aber im Altersmittelfeld schwächselt es. Die neuen Mattenwagen beschleunigen den Auf- und Abbau der Judomatten erheblich.
An der Mitgliederversammlung vom 02.03.2015 wurde unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes von einem Vereinsmitglied der Antrag auf Satzungsänderung gestellt. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil eine Satzungsänderung grundsätzlich nur dann möglich ist, wenn diese auf der Tagesordnung steht und die Änderung oder Neufassung der Satzung allen Mitgliedern ausreichend vor einer Mitgliederversammlung zur Verfügung gestellt wurde. In der anschließenden Diskussion wurde aber festgestellt, dass die Satzung in mehreren Punkten veraltet ist. Daraufhin wurde der Vereinsausschuss beauftragt, die Satzung grundsätzlich zu überprüfen und zu überarbeiten, um der Mitgliederversammlung eine Verbesserung vorzuschlagen.
Der 1.Vorsitzende Harald Burkart berichtete in der Mitgliederversammlung am 21.03.2016 über den Zwischenstand der Überarbeitung. Es stellte sich heraus, dass die Satzung aufgrund ihres Alters einer kompletten Überarbeitung bedarf, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen. Der Vereinsauschuss stützt sich bei der Überarbeitung u.a. auf den Leitfaden Vereinsrecht des Landes Baden-Württemberg sowie auf Mustersatzungen für Mehrsparten-Sportvereinen verschiedener Landessportverbände. Eine Neufassung der Satzung soll 2016/2017 dem zuständigen Vereinsregistergericht zur Stellungnahme (Prüfung) und anschließend zur Abstimmung der Mitgliederversammlung (vorgesehen März 2017) vorgelegt werden.
Südwest Presse, 23.03.2016: Öffentlichkeitsarbeit trägt Früchte